
PKW-Führerschein in Berlin // Klasse BF17
PKW-Ausbildung - Klasse BF17 - Top ausgestattete PKW
PKW-Führerschein - Klasse B17 - begleitetes Fahren
Aktuelle Studien belegen, dass viele Jugendliche zugeben, dass ihr Fahrverhalten oft durch Angst bestimmt ist und sie sich mehr Sicherheit wünschen. Sie haben gerne einen Beifahrer an ihrer Seite.
Ziel des begleiteten Fahrens ist es, sich im Beisein eines erfahrenen Begleiters, Fahrerfahrung anzueignen.
Alter:
ab 17 Jahre (kann mit 16 1/2 beantragt werden)
Klasse:
Beantragung für B, B96 und BE
Vorbesitz:
kein Führerschein vorrausgesetzt
Beinhaltet:
Klasse AM (Kleinkrafträder)
Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft)
Ausbildung
Theorie:
2 Doppelstunden á 90 Min.Zusatzstoff
Praxis:
Prüfung
Theorie:
30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden
Praxis:
45 Minuten „Schwitzen“ – Prüfung bestanden
Führerschein / Fahrberechtigung – BF17 wird erst ab dem Erreichen des Mindestalters ausgegeben
Voraussetzung:
- Einverständnis der gesetzlichen Vertreter Antrag für Begleitetes Fahren ab 17
- min. eine Begleitperson muss benannt werden. (weitere Begleitpersonen können benannt werden) Antrag der Begleitperson(en)
- Nach bestandener Prüfung erhält man anstelle des Führerscheins eine Prüfbescheinigung, auf der die Begleitpersonen eingetragen sind. Diese gilt nur für Deutschland!
- Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung und es erfolgt die Zusendung des Kartenführerscheins.
Begleitpersonen:
ab 30 Jahren
Vorbesitz:
Punkte:
max. 1 Punkt
Die Begleitperson muss die 0,5 Promille-Regelung beachten und darf nicht unter der Wirkung berauschender Mittel und Substanzen stehen (Anlage zu § 24a StVG).
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