
Motorrad-Führerschein in Berlin // Klasse AM
Motorrad-Ausbildung - Klasse AM - Bikes in allen Größen
Motorradführerschein - Klasse AM
Alter:
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder:
Dreiräder/Vierräder:
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Vebrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
mit einer durch die bbH von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren;
bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Vorbesitz:
kein Führerschein vorrausgesetzt
Beinhaltet:
Klasse AM
Ausbildung
Theorie:
2 Doppelstunden á 90 Min.Zusatzstoff
Praxis:
Prüfung
Theorie:
Praxis:
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Die Klasse S wurde am 01.Februar 2005 in Deutschland eingeführt, geht ab 19.Januar in der neuen Klasse AM auf.
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