Klasse C1 - Mittlere LKW
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg aber nicht mehr als 7.500kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Klasse C1E – Mittlere Lastzüge bis max. 12.000kg zGG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000kg betragen.
Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1

Klasse C – Schwere LKW
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. Einschluss Klasse C1

Klasse CE – Lastzüge
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse. Beinhaltet Klasse: C1E; BE; T; D1E bei Besitz von D1; DE bei Besitz von Klasse D
