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Seminare

ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger §2a Abs.2 StVG

Am Aufbauseminar muss jeder teilnehmen, der in seiner Probezeit auffällig wurde und von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich aufgefordert ist. Das Schreiben ist bei der Anmeldung mit vorzulegen.
Wird der Aufforderung der Behörde nicht nachgekommen, bedeutet dies den Entzug der Fahrerlaubnis.

das Seminar erfolgt in 4 Sitzungen je 135 Minuten und einer Fahrprobe zwischen der ersten und zweiten Sitzung
die vollständige Teilnahme an allen Veranstaltungen ist notwendig, um am Ende die Teilnahmebescheinigung zu erhalten
bei einem Seminar müssen mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer anwesend sein
für die Fahrproben sind die für die Fahrausbildung zugelassenen Ausbildungsfahrzeuge zu benutzen

Link zu den Terminen

ASP - Aufbauseminar für Punkteauffällige §4 Abs.8 StVG (Punkteabbau)

Jeder der noch keine Aufforderung durch die Fahrerlaubnisbehörde erhalten hat, kann am Aufbauseminar für Punkteauffällige teilnehmen. Bei 8 bis 13 Punkten erfolgt eine behördliche Verwarnung mit dem Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme. Ab 14 Punkten ist man zur Teilnahme verpflichtet.
Das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde ist bei der Anmeldung vorzulegen.

das Seminar erfolgt in 4 Sitzungen je 135 Minuten und einer Fahrprobe
die vollständige Teilnahme an allen Veranstaltungen ist notwendig, um am Ende die Teilnahmebescheinigung zu erhalten
bei einem Seminar müssen mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer anwesend sein
ein Seminar kann nur alle 5 Jahre absolviert werden
für die Fahrproben sind die für die Fahrausbildung zugelassenen Ausbildungsfahrzeuge zu benutzen

möglicher Punkteabbau:

Punktestand Punkteabbau
1 – 8 Punkte Bis 4 möglich
9 – 13 Punkte Bis 2 möglich
ab 14 Punkten keine

Link zu den Terminen

Seminare dauern mindestens 2 und höchstens 4 Wochen und sind absolut vertraulich. Es finden keine Prüfungen statt.