WICHTIG! Mitteilung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Der Erwerb der Fahrerlaubnis für die LKW – und Bus – Klassen (C - CE; C1 - C1E / D - DE ;D1 - D1E) und die Qualifikation zum Berufkraftfahrer (BKrFQG) sind zunächst einmal getrennt voneinander zu betrachten und stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang!

Während sich die Führerscheinausbildung in diesen Klassen allein auf das Führen des Fahrzeugs beschränkt, sollen gewerbliche Fahrer künftig ein wesentlich breiteres Wissen vermittelt bekommen.

Die Fahrerlaubnis, mit der sich der überwiegende Teil der Berufskraftfahrer bisher noch qualifiziert, wird bald nicht mehr ausreichen. Denn nach der EU-Berufskraftfahrerrichtlinie müssen zukünftig alle gewerblichen Omnibus- und Lkw-Fahrer/innen eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende Grundqualifikation sowie eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen.
Gleichzeitig sollen diese Maßnahmen dazu dienen, die Gruppe der Berufskraftfahrer besser auszubilden und sie gezielt auf ihren speziellen Beruf vorzubereiten, das Berufsbild und Image des Berufskraftfahrers in der Öffentlichkeit aufzuwerten.
Diese Fertigkeiten und Kenntnisse werden im Rahmen der Grundqualifikation vermittelt und durch regelmäßige Fortbildung aufgefrischt, sodass auch diejenigen, die aufgrund der Stichtagsregelung keine Grundqualifikation benötigen, sich auf Dauer dieses Wissen aneignen können.

Es ist unwesentlich ob die Führerscheinausbildung vor oder nach der beschleunigten Grundqualifikation stattfindet – zur beschleunigten Grundqualifikation ist der Vorbesitz der entsprechenden Fahrererlaubnisklasse nicht Voraussetzung! Hingegen zur Grundqualifikation ist der Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse Voraussetzung!

Detaillierten INFOS zur Berufskraftfahrerqualifikation und zur EU–Kraftfahrer-Weiterbildung
sind auf unserer neuen Internetpräsenz www.info-eu-berufskraftfahrer.de zu finden.