Der
Erwerb der Fahrerlaubnis für die LKW – und Bus – Klassen (C - CE; C1 - C1E / D - DE ;D1 - D1E) und die
Qualifikation zum Berufkraftfahrer (BKrFQG) sind zunächst einmal
getrennt voneinander zu
betrachten und stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang!
Während sich die Führerscheinausbildung in diesen Klassen allein auf das Führen des Fahrzeugs beschränkt, sollen gewerbliche Fahrer künftig ein wesentlich breiteres Wissen vermittelt bekommen.
Die Fahrerlaubnis, mit der sich der überwiegende Teil der Berufskraftfahrer bisher noch qualifiziert, wird bald nicht mehr ausreichen. Denn nach der EU-Berufskraftfahrerrichtlinie müssen zukünftig alle
gewerblichen Omnibus- und Lkw-Fahrer/innen eine
über die
Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende
Grundqualifikation sowie eine
regelmäßige Weiterbildung nachweisen.
Gleichzeitig sollen diese Maßnahmen dazu dienen, die Gruppe der Berufskraftfahrer besser auszubilden und sie gezielt auf ihren speziellen Beruf vorzubereiten, das Berufsbild und Image des Berufskraftfahrers in der Öffentlichkeit aufzuwerten.
Diese Fertigkeiten und Kenntnisse werden im Rahmen der Grundqualifikation vermittelt und durch regelmäßige Fortbildung aufgefrischt, sodass auch diejenigen, die aufgrund der Stichtagsregelung keine Grundqualifikation benötigen, sich auf Dauer dieses Wissen aneignen können.
Es ist unwesentlich ob die
Führerscheinausbildung vor oder nach der
beschleunigten Grundqualifikation stattfindet – zur beschleunigten Grundqualifikation ist der Vorbesitz der entsprechenden Fahrererlaubnisklasse nicht Voraussetzung! Hingegen zur
Grundqualifikation ist der Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse Voraussetzung!
Detaillierten INFOS zur Berufskraftfahrerqualifikation und zur EU–Kraftfahrer-Weiterbildung
sind auf unserer neuen Internetpräsenz
www.info-eu-berufskraftfahrer.de zu finden.