Klasse B (ab 18 Jahre, oder in begleitendem Fahren ab 17 Jahre) 
Im Fall einer Ausbildung für die Klasse B Automatik gelten die gleichen Richtlinien. Der einzige Unterschied besteht in der Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.
Begleitendes Fahren ab 17 Jahre 
Zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger wurde das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE können somit schon ab 16 ½ Jahren gestellt werden.
Bei bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die mit einer Einverständniserklärung für jede ausgewählte Begleitperson bei der Fahrerlaubnisbehörde / Bürgeramt vorzulegen ist. Zu beachten ist:
Klasse BE 
Erklärung der Anhänger-Regelung für Klasse B / BE

Anhänger-Betrieb mit der Klasse B
Für die nebenstehende Kombination reicht die Klasse B, weil die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als 750kg ist. Wenn die zulässige Gesamtmasse eines Anhängers nicht mehr als 750kg beträgt, darf dieser auch dann mitgeführt werden, wenn die die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs bereits 3.500kg beträgt.Klasse B reicht auch hier, weil die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist und die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mit 2.320kg unter den zulässigen 3.500kg bleibt.
Für Inhaber der Klasse B ist die Anzahl der Achsen nicht beschränkt.

Anhänger-Betrieb mit der Klasse BE
Klasse BE ist erforderlich, weil die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3.540kg beträgt und somit 40kg über den zulässigen 3.500kg der Klasse B liegt, obwohl die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist.Klasse BE ist erforderlich, weil die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist, obwohl die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mit 2.420kg unter den zulässigen 3.500kg der Klasse B bleibt.
Für Inhaber der Klasse BE ist die Anzahl der Achsen nicht beschränkt.
Wo finde ich die zur Berechnung benötigten Fahrzeugdaten?
Fahrzeugschein -alt- PKW Fahrzeugschein -alt- Anhänger
Ziffer 28 Anhängelast kg bei
Anhänger mit Bremse
Ziffer 29 Anhängelast kg bei
Anhänger ohne Bremse
Ziffer 33 Bemerkungen
Ziffer 14 Leergewicht in kg
Ziffer 15 zul. Gesamtgewicht in kg Ziffer 15 zul. Gesamtgewicht in kg


Zulassungsbescheinigung Teil 1 - neu – PKW / Anhänger:
Ziffer O.1 Technisch zulässige Anhängelast gebremst
Ziffer O.2 Technisch zulässige Anhängelast ungebremst
Ziffer 22 Bemerkungen
Ziffer F.1 Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
Ziffer G Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)
Zulassungsbescheinigung Teil 1- neu - Anhänger:










