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Führerschein-Klasse B

Klasse B (ab 18 Jahre, oder in begleitendem Fahren ab 17 Jahre) PKW Auto Fahrschule Berlin Führerschein

Die Klasse B kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden. Sie wird unbefristet ausgestellt und ist die am häufigsten erteilte Fahrerlaubnis. Sie beinhaltet allerdings eine relativ komplizierte Anhängerregelung. Hier ergibt sich schnell, dass beim Ankuppeln eines Anhängers die Klasse BE erforderlich wird (nähere Informationen dazu finden sie unter Anhängerbetrieb mit den Klassen B und BE).
Im Fall einer Ausbildung für die Klasse B Automatik gelten die gleichen Richtlinien. Der einzige Unterschied besteht in der Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5t nicht übersteigt).
kein Vorbesitz eines Führerscheins notwendig
eingeschlossen sind die Klassen M, S und L

Begleitendes Fahren ab 17 Jahre Begeleitendes Fahren ab 17 in der FAHRSCHULE allroad in Berlin

Zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger wurde das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE können somit schon ab 16 ½ Jahren gestellt werden.

Bei bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die mit einer Einverständniserklärung für jede ausgewählte Begleitperson bei der Fahrerlaubnisbehörde / Bürgeramt vorzulegen ist. Zu beachten ist:

Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Die begleitende Person darf max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen haben.
Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig und muss stets mitgeführt werden.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung und es erfolgt die Zusendung des Kartenführerscheins.

Klasse BE Klasse B PKW Auto Führerschein

Die Klasse BE kann mit 18 Jahren erworben werden, wird unbefristet ausgestellt und zurzeit relativ selten erworben. Das mag damit zusammenhängen, dass die komplizierte Anhängerregelung in der Klasse B nicht verstanden wird. So manche Fahrzeugkombination (PKW mit Anhänger), die mit dem Führerschein Klasse B geführt wird, bedürften eigentlich den Führerschein der Klasse BE.

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Der Vorbesitz der Klasse B ist notwendig.
Es sind keine weiteren Klassen eingeschlossen.
Da keine theoretische Ausbildung gefordert ist, muss auch keine Theoretische Prüfung abgelegt werden



Erklärung der Anhänger-Regelung für Klasse B / BE


Anhänger Klasse B Fahrschule

Anhänger-Betrieb mit der Klasse B

Für die nebenstehende Kombination reicht die Klasse B, weil die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als 750kg ist. Wenn die zulässige Gesamtmasse eines Anhängers nicht mehr als 750kg beträgt, darf dieser auch dann mitgeführt werden, wenn die die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs bereits 3.500kg beträgt.


Klasse B reicht auch hier, weil die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist und die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mit 2.320kg unter den zulässigen 3.500kg bleibt.

Für Inhaber der Klasse B ist die Anzahl der Achsen nicht beschränkt.
Zulässige Gesamtmassen - Fahrerlaubnis
Anhängerbetrieb mit Führerschein Klasse BE

Anhänger-Betrieb mit der Klasse BE

Klasse BE ist erforderlich, weil die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3.540kg beträgt und somit 40kg über den zulässigen 3.500kg der Klasse B liegt, obwohl die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist.


Klasse BE ist erforderlich, weil die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist, obwohl die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mit 2.420kg unter den zulässigen 3.500kg der Klasse B bleibt.

Für Inhaber der Klasse BE ist die Anzahl der Achsen nicht beschränkt.


Zulässige Gesamtmassen

Wo finde ich die zur Berechnung benötigten Fahrzeugdaten?

 

Fahrzeugschein -alt- PKW                                                                  Fahrzeugschein -alt- Anhänger

Ziffer 28  Anhängelast kg bei                     
                 Anhänger mit Bremse
Ziffer 29  Anhängelast kg bei
                 Anhänger ohne Bremse
Ziffer 33  Bemerkungen

Ziffer 14  Leergewicht in kg

Ziffer 15  zul. Gesamtgewicht in kg                                                  Ziffer 15  zul. Gesamtgewicht in kg
Fahrzeugschein PapiereFahrzeugpapiere Schein


Zulassungsbescheinigung Teil 1 - neu – PKW / Anhänger:

Ziffer O.1       Technisch zulässige Anhängelast gebremst
Ziffer O.2       Technisch zulässige Anhängelast ungebremst
Ziffer 22         Bemerkungen
Ziffer F.1        Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
Ziffer G           Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)

 

Zulassungsbescheinigung Teil 1- neu -  Anhänger:

Ziffer F.1        Technisch zulässige Gesamtmasse in kg

Fahrzeug-Zulassung PKW Auto


Anhäger Übersicht


Anhänger-Regelungs-Rechner für PKWs

("Java-Applets zulassen" muss für ihren Browser aktiviert sein, benötigt mindestens Java(TM)2 RE ver.1.4.2)




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Klasse S (ab 16 Jahre) Klasse S Führerschein Berlin Fahrschule

Die Klasse S kann mit 16 Jahren erworben werden. Mit ihr dürfen Leicht-PKW und Quads bis zu 45 km/h geführt werden.

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
kein Vorbesitz eines Führerscheins notwendig
es sind keine weiteren Klassen eingeschlossen