Man muss den Führerschein bei einem zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten oder Landrats- bzw. Bürgeramt beantragen. Dies kann mehrere Wochen dauern!
Öffnungszeiten vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bzw. Bürgeramt können unter der Rufnummer 030 / 61 72 - 0 erfragt werden.
Für die Bürgerämter Berlins gelten im Allgemeinen folgende Öffnungszeiten:
Montag:
08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag:
11:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:
nur nach Vereinbarung
08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag:
11:00 – 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 – 13:00 Uhr
08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag:
11:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:
nur nach Vereinbarung
08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag:
11:00 – 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 – 13:00 Uhr
Anträge für Führerschein-Bewerber mit Wohnsitz außerhalb Berlins werden von uns entgegengenommen und versendet.
Unbedingt mitnehmen / mitbringen:
Personalausweis / Reisepass
biometrisches Passbild (35x45mm)
Sehtest Augenoptiker ... über uns kostenlos
Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
LSM-Kurse finden regelmäßig in unserer Fahrschule statt.
| Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort Anmeldung unter Telefon: 0800/allroad |
|---|
| Leider sind momentan keine Kurse geplant |
Prüfstelle DEKRA oder TÜV angeben
Antragsgebühr 43,40 €
Download
Zusätzlich bei begleitendem Fahren ab 17 (BF17):
eine erziehungsberechtigte Person
Kopien vom Personalausweis und Führerschein aller Begleiter (für Berlin max. 3 Personen)
7,70 € für die Prüfbescheinigung
5,10 € pro eingetragenem Begleiter
Bei Erweiterung auf die Klassen C/CE (große LKW) C1/C1E (kleine LKW):
Personalausweis oder Pass
bereits vorhandenen Führerschein
biometrisches Passbild (35x45mm)
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sofern noch kein entsprechender Führerschein vorhanden ist
(der Kurs für "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" reicht nicht aus!)
(der Kurs für "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" reicht nicht aus!)
ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung zum Führen von LKW / Zügen
(Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein)
(Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein)
augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (2 Jahre gültig)
Prüfstelle DEKRA oder TÜV angeben
Antragsgebühr 42,60 €
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